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Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung
Viele Unternehmen sind gezwungen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter einzuschränken. Ist die Direktzusage einer betrieblichen Altersversorgung in einer Betriebsvereinbarung geregelt, geschieht dies durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung. Ausgangspunkte für deren gerichtliche Kontrolle sind die Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher Normenvertrag, die entgeltliche Struktur der Direktzusage und die daraus folgende Rechtsposition des Begünstigten. Da nachfolgende Betriebsvereinbarungen gegenüber Arbeitnehmern wie Versorgungsempfängern normativ wirken, ist der ...

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